Therapie

Laute können nicht gebildet werden (z.B. „Taffee“ statt „Kaffee“) oder werden gebildet, aber in der Alltagssprache nicht verwendet.
Es handelt sich um eine Störung beim Erwerb und Gebrauch der Grammatik. Es kommt zu Auslassungen von Wörtern oder Satzteilen (z.B. „Mama Puppe“) oder zu einer Fehlstellung der Wörter im Satz („Ich Hunger hab.“).
Der Wortschatz des Kindes ist zu gering, z.B. werden Alltagsgegenstände noch nicht oder fehlerhaft benannt. Das Kind verwendet gerne Gestik, um seinen Willen kundzutun. Diese Störung tritt jedoch fast nur in Kombination mit einem Dysgrammatismus und/oder einer Dyslalie auf.
Ein gutes Sprachverständnis bildet die Grundlage, um einen großen Wortschatz und einen guten Satzbau erlernen zu können. Bei einer Störung wird vom Kind oft die Bedeutung von Wörtern und Sätzen nicht verstanden, obwohl das Gehör intakt ist. Aufforderungen der Eltern wird nicht folge geleistet, weshalb bei manchen Eltern der Eindruck von Unwillen entsteht.Oft wird dieses Problem auch nicht bemerkt, da das Kind sich am Situationszusammenhang und der Mimik und Gestik des Kommunikationspartners orientiert und den Inhalt des Gesprochenen erschliessen kann.

Bei allen kindlichen Sprachauffälligkeiten fällt oft eine Einschränkung in der Hör-Merk-Spanne auf. Darunter versteht man, dass diese Kinder sich z.B. Zahlen oder Nonsenssilben nicht dem Alter entsprechend merken können.
Darunter versteht man eine Störung des Redeflusses in Form von Wiederholungen/Dehnungen von Lauten, Silben und Wörtern und/oder Blockierungen. Dieses Problem kann bei Erwachsenen und Kindern auftreten.

Eine schnelle Vorstellung der Kinder beim Logopäden ist bei dieser Störung dringend erforderlich, um eventuell chronisch werdendes Stottern vermeiden zu können.
Es handelt sich hierbei um Krankheiten der Stimme, die funktionelle, organische oder psychische Ursachen haben können. Der Stimmklang kann gestört und die Stimme weniger belastbar sein.
Es handelt sich um eine zentral-bedingte Sprachstörung, bei der die Sprachproduktion (z.B. das Bilden von Lauten, der Wortschatz, die Grammatik) und das Sprachverständnis beeinträchtigt sein kann. Oft ist auch das Lesen und Schreiben betroffen. Zusätzlich kommt es oft zu Ausfällen im Gleichgewicht, der Aufmerksamkeit und Konzentration, des Sehens und zu einer Halbseitenlähmung von Armen und Beinen. Eine Aphasie kann auch kombiniert mit einer sogenannten Dysarthrie und/oder einer Schluckstörung, sowie einer Sprechapraxie auftreten.
Darunter versteht man eine Sprechstörung, bei der es zu einer Fehlfunktion der Motorik der am Sprechvorgang beteiligten Organe (z.B. Zunge, Lippen, Gaumensegel) kommt. Die Funktionen Atmung, Stimmgebung und Artikulation (Aussprache) sind betroffen. Dies äußert sich z.B. in einer verwaschenen Aussprache.
Darunter versteht man eine zentral bedingte Sprechstörung, bei der die willkürliche Ansteuerung von Buchstaben nicht adäquat durchgeführt werden werden kann. Dies fällt vor allem durch artikulatorische Suchbewegungen auf.
Eine Schluckstörung führt zu einer Störung bei der Nahrungsaufnahme. Essen und/oder Trinken sind nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich. Schwere gesundheitliche Störungen (z.B. Lungenentzündungen) können die Folge sein.
Aufgrund von Kehlkopfkrebs müssen der gesamte Kehlkopf oder Teile davon entfernt werden. Das gravierendste Problem stellt hierbei die Stimmlosigkeit dar, da bei der Operation die Stimmbänder entfernt worden sind. Der Betroffene muss eine Ersatzstimme (Speiseröhren-Ersatzstimme, Shunt-Ventil, elektronische Ersatzstimme) erlernen, um sich wieder verständigen zu können.
Durch verbleibende oder vorübergehende Veränderungen am Hörorgan kann es zu Hörstörungen kommen. Dabei kann diese ein- oder beiseitig auftreten und zu einer geringen Einschränkung bis zum vollständigen Ausfall des Gehörs führen. Dies führt fast immer zu einer Störung der Sprache, des Sprechens oder der Stimme (z.B. undeutliche Aussprache, eingeschränkter Wortschatz, grammatikalische Schwächen, usw.). Ein Hörtest vor Beginn einer logopädischen Therapie ist deshalb ratsam.

Besondere Therapie

Nach mehrjähriger Berufspraxis, sowie auf Grund zahlreicher Fortbildungen, können wir auf eine Vielzahl unterschiedlicher Therapiemethoden zurückgreifen, um unsere Patienten kompetent betreuen zu können.

Die wichtigsten möchten wir Ihnen hier vorstellen.

„Frau Padovans Methode der „Neurofunktionellen Reorganisation“ umfasst eine Reihe (…) mundmotorischer Übungen, die in der Regel von verschiedenen ganzkörperlichen Übungen begleitet werden. Sie dienen der Heilung von Störungen und Mängeln im Bereich der Bewegung und Wahrnehmung.

Das zeitliche Spektrum umfasst die frühkindliche und jugendliche Allgemeinentwicklung ebenso wie das fortgeschrittene Alter der Erwachsenen-Rehabilitation und Regeneration. Zu den therapeutischen Aufgaben gehören neben den Störungen der Mundfunktionen ebenso die mit ihnen untrennbar verbundenen Inkompetenzen der körperlichen Sensorik und Motorik (Fehlsteuerung der Wahrnehmung und Bewegung, des Gleichgewichts, der Seitendominanz, der Raum-Zeit-Orientierung, des Rhythmusgefühls und der psycho-mentalen Funktionen).

Therapie

Durch das Übungsprogramm wird die natürliche Abfolge aufbauender Wahrnehmungs- und Bewegungskompetenzen, die zu den essentiellen Komponenten einer gesunden Kindesentwicklung gehören (z.B. rollen, krabbeln, gehen, atmen, kauen, schlucken, sprechen etc.), nachgearbeitet bzw. wiederholt. Lücken, Fehler und Mängel können so ausgeglichen werden. Der Patient holt auf und lernt das, was ihm bisher gefehlt und was er versäumt hat.“

Mehr dazu finden Sie unter www.padovan-gesellschaft.de.

Quelle: Dr. med. dent. H. v. Treuenfels (Broschüre NUK medicPro)

Dieses Verfahren zur Erfassung von Teilleistungsstörungen ist kein Test im psychologischen Sinn, sondern ein Instrument zur gezielten Beobachtung eines Kindes. Gegenstand der Beobachtung ist das Entwicklungsniveau der einzelnen Teilleistungen des Kindes. Ziel dieses Verfahrens ist, die Teilleistungen, also die basalen Funktionen der Informations-verarbeitung, eines Kindes detailliert zu erfassen, um darauf aufbauend einen individualisierten, spezifischen Trainingsplan für das teilleistungsschwache Kind zu erstellen. Der Anwendungsbereich ist damit klar definiert: wenn der Verdacht besteht, dass Lern- und/oder Verhaltensschwierigkeiten eines Kindes auf Teilleistungsschwächen basieren könnten, dient dieses Verfahren dazu, die Art der Teilleistungsschwäche diagnostisch zu isolieren und dem Kind mittels eines spezifischen Behandlungsprogrammes effizient helfen zu können.

Quelle: B. Sindelar, Handanweisung zur Erfassung von Teilleistungsschwächen

Weitere Informationen finden Sie unter www.sindelar.at
Die Lidcombe-Therapie gliedert sich in zwei Phasen. Während Phase I kommen Kind und Eltern einmal wöchentlich zur Therapeutin und die Eltern führen die Behandlung täglich zu Hause durch. Phase I ist beendet, wenn das Kind völlige Sprechflüssigkeit oder eine sehr niedrige Stotterrate erreicht hat. Das Ziel von Phase II ist es, diese Sprechflüssigkeit über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten aufrecht zu erhalten. Während dieser Phase werden die Häufigkeit des elterlichen Feedbacks reduziert und die Abstände der wöchentlichen Therapiestunden konstant vergrößert. Dies geschieht jedoch nur, wenn die erworbene Sprechflüssigkeit aufrechterhalten wird. Diese zweite Phase der Therapie ist sehr wichtig, da bekannt ist, dass es nach einem scheinbaren Therapieerfolg zu Rückfällen kommen kann. Die Tatsache, dass alle Kinder und ihre Familien sich unterscheiden, wird von der Therapeutin bei der Durchführung der Behandlung berücksichtigt. Während die elementaren Bestandteile des Lidcombe-Programms gleich bleiben, unterscheidet sich die Art, wie sie innerhalb unterschiedlicher Familien eingesetzt werden. Die individuelle Anpassung der Behandlung, um auf Kind und Eltern angemessen eingehen zu können, ist ein entscheidender Bestandteil der Lidcombe-Therapie.​

Quelle: www.lidcombe.de/lidcombe-programm

Die AUDIVA Hörtrainings wurden in Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten entwickelt. Bei dem System handelt es sich um ein Training, das Gehör und Wahrnehmung durch eine besondere Darbietung von harmonischer Musik schult. Die Wirkung auf die Nerven und das Gehirn fußen auf den Erkenntnissen der Neuropsychologie und Psychoakustik. Das System sieht vor, dass auf die musikalische Anregung eine Übungsphase mit Sprache folgt, sofern dies dem Störungsbild nach notwendig ist. Eine gestörte Hörverarbeitung kann die unterschiedlichsten Probleme zur Folge haben:
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsschwierigkeiten
  • Leichte Ablenkbarkeit, mangelnde Aufnahmefähigkeit bei Gesprächen
  • Rechtschreib-/Leseschwäche
  • Wortfindungsstörungen
  • Hörüberempfindlichkeit, Tinnitus u.v.m.
Es findet somit Anwendung bei zentralen Hörstörungen, auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen, ADS/ADHS, Hyperakusis (Geräuschempfindlichkeit), Sprach- und Sprechstörungen, Sprachverständnisproblemen, Lernproblemen, Dyslexie, Legasthenie, Schwerhörigkeit, Tinnitus, Hörsturz.

Quelle und weitere Informationen: www.audiva.ch

Verordnungsweg

Wie erhalte ich eine Behandlung?

Sie können sich von Ihrem Arzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde, Zahnarzt, Internist, Hausarzt) eine ärztliche Verordnung ausstellen lassen.
Bitte klären Sie zunächst die Therapiebedürftigkeit mit Ihrem Arzt ab und vereinbaren Sie dann einen Termin mit uns.
Beachten Sie bitte, dass die Heilmittelverordnung 28 Tage nach Ausstellung ihre Gültigkeit verliert.

Hausbesuch und Therapie in der Praxis

Patienten, die nicht in der Lage sind, persönlich in die Praxis zu kommen, können sich von ihrem ausstellenden Arzt ein Rezept für einen Hausbesuch verordnen lassen. Dann können wir Sie problemlos zu Hause behandeln.

Rezept

Der Vertragsarzt muss bei der Verordnung von Heilmitteln den Vordruck 13 verbindlich nutzen. Das haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung beziehungsweise die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung beschlossen.

Die Logopädie-Verordnung muss laut Vorgabe der Krankenkassen Folgendes enthalten:

  • Patientendaten
  • Ausstellungsdatum (der erste Termin muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung des Rezeptes erfolgen, ansonsten wird die Therapie von den Krankenkassen nicht übernommen)
  • Auswahl des Heilbereichs (Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie)
  • behandlungsrelevante Diagnose und ICD-10-Code
  • Diagnosegruppe
  • Leitsymptom gemäß Heilmittelkatalog
  • Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges mit Therapiedauer 30 oder 45  Minuten
  • Behandlungseinheiten
  • Therapiebericht ja/nein
  • Hausbesuch ja/nein
  • wöchentliche Therapiefrequenz

Wer trägt die Kosten?

Sie sind gesetzlich krankenversichert

Logopädische Therapien sind Teil der medizinischen Grundversorgung und werden von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Für Patienten ab dem 18. Lebensjahr wird aktuell eine Zuzahlung von 10 € pro Rezept, sowie 10% des Rezeptwertes, fällig. Kinder und Patienten mit Befreiungsausweis sind von der Zuzahlung befreit.

 

Sie sind privat krankenversichert

Als Privatpatient/in besteht eine Verpflichtung zur Begleichung der Rechnung unabhängig vom Zeitpunkt der Erstattung durch die Krankenversicherung.

Die für die logopädische Therapie entstehenden Kosten können die Erstattungssätze der privaten Krankenversicherung übersteigen. Je nach Vertrag mit der Versicherung muss möglicherweise ein Teil der Kosten selbst getragen werden. Private Krankenversicherungen versuchen immer wieder den Anschein zu erwecken, dass logopädische Gebührensätze oberhalb der Beihilfe nicht ortsüblich oder überhöht wären. Da für den Bereich der privat versicherten Patienten keine einheitlichen Tarifverträge existieren, orientiere ich mich an dem von unserem Berufsverband empfohlenen 1,8 bis 2,3-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassenvergütung. Daran können Sie erkennen, dass ich lediglich den 1,3-fachen Vergütungssatz berechne.

Für Privatpatienten/innen mit Beihilfe existiert das Verzeichnis der beihilfefähigen Höchstbeträge, die jedoch nur hinsichtlich des jeweiligen Erstattungsverhältnisses zwischen dem Beihilfeberechtigten und dessen Dienstherrn von Bedeutung sind. Der Umfang der Leistungen und auch die maximale Höhe der Erstattung werden sehr unregelmäßig auf Bundesebene und nachfolgend auf Länderebene angepasst. Die Bundesbeihilfe hat ihre beihilfefähigen Höchstsätze für Heilmittel zuletzt zum 01.01.2022 angepasst.

Beihilfeberichtigte Versicherte werden jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Anspruch darauf besteht, zum Beihilfehöchstsatz behandelt zu werden. Bereits 2004 wurde durch das Bundesministerium des Inneren festgestellt, dass die beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel nicht kostendeckend sind und von daher eine Eigenbeteiligung für den/die Versicherte/n zumutbar ist.