Therapie
Bei allen kindlichen Sprachauffälligkeiten fällt oft eine Einschränkung in der Hör-Merk-Spanne auf. Darunter versteht man, dass diese Kinder sich z.B. Zahlen oder Nonsenssilben nicht dem Alter entsprechend merken können.
Eine schnelle Vorstellung der Kinder beim Logopäden ist bei dieser Störung dringend erforderlich, um eventuell chronisch werdendes Stottern vermeiden zu können.
Besondere Therapie
Nach mehrjähriger Berufspraxis, sowie auf Grund zahlreicher Fortbildungen, können wir auf eine Vielzahl unterschiedlicher Therapiemethoden zurückgreifen, um unsere Patienten kompetent betreuen zu können.
Die wichtigsten möchten wir Ihnen hier vorstellen.
„Frau Padovans Methode der „Neurofunktionellen Reorganisation“ umfasst eine Reihe (…) mundmotorischer Übungen, die in der Regel von verschiedenen ganzkörperlichen Übungen begleitet werden. Sie dienen der Heilung von Störungen und Mängeln im Bereich der Bewegung und Wahrnehmung.
Das zeitliche Spektrum umfasst die frühkindliche und jugendliche Allgemeinentwicklung ebenso wie das fortgeschrittene Alter der Erwachsenen-Rehabilitation und Regeneration. Zu den therapeutischen Aufgaben gehören neben den Störungen der Mundfunktionen ebenso die mit ihnen untrennbar verbundenen Inkompetenzen der körperlichen Sensorik und Motorik (Fehlsteuerung der Wahrnehmung und Bewegung, des Gleichgewichts, der Seitendominanz, der Raum-Zeit-Orientierung, des Rhythmusgefühls und der psycho-mentalen Funktionen).
Durch das Übungsprogramm wird die natürliche Abfolge aufbauender Wahrnehmungs- und Bewegungskompetenzen, die zu den essentiellen Komponenten einer gesunden Kindesentwicklung gehören (z.B. rollen, krabbeln, gehen, atmen, kauen, schlucken, sprechen etc.), nachgearbeitet bzw. wiederholt. Lücken, Fehler und Mängel können so ausgeglichen werden. Der Patient holt auf und lernt das, was ihm bisher gefehlt und was er versäumt hat.“
Mehr dazu finden Sie unter www.padovan-gesellschaft.de.
Quelle: Dr. med. dent. H. v. Treuenfels (Broschüre NUK medicPro)
Quelle: B. Sindelar, Handanweisung zur Erfassung von Teilleistungsschwächen
Weitere Informationen finden Sie unter www.sindelar.at- Aufmerksamkeits- und Konzentrationsschwierigkeiten
- Leichte Ablenkbarkeit, mangelnde Aufnahmefähigkeit bei Gesprächen
- Rechtschreib-/Leseschwäche
- Wortfindungsstörungen
- Hörüberempfindlichkeit, Tinnitus u.v.m.
Quelle und weitere Informationen: www.audiva.ch
Verordnungsweg
Wie erhalte ich eine Behandlung?
Sie können sich von Ihrem Arzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde, Zahnarzt, Internist, Hausarzt) eine ärztliche Verordnung ausstellen lassen.
Bitte klären Sie zunächst die Therapiebedürftigkeit mit Ihrem Arzt ab und vereinbaren Sie dann einen Termin mit uns.
Beachten Sie bitte, dass die Heilmittelverordnung 28 Tage nach Ausstellung ihre Gültigkeit verliert.
Hausbesuch und Therapie in der Praxis
Patienten, die nicht in der Lage sind, persönlich in die Praxis zu kommen, können sich von ihrem ausstellenden Arzt ein Rezept für einen Hausbesuch verordnen lassen. Dann können wir Sie problemlos zu Hause behandeln.
Rezept
Der Vertragsarzt muss bei der Verordnung von Heilmitteln den Vordruck 13 verbindlich nutzen. Das haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung beziehungsweise die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung beschlossen.
Die Logopädie-Verordnung muss laut Vorgabe der Krankenkassen Folgendes enthalten:
- Patientendaten
- Ausstellungsdatum (der erste Termin muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung des Rezeptes erfolgen, ansonsten wird die Therapie von den Krankenkassen nicht übernommen)
- Auswahl des Heilbereichs (Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie)
- behandlungsrelevante Diagnose und ICD-10-Code
- Diagnosegruppe
- Leitsymptom gemäß Heilmittelkatalog
- Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges mit Therapiedauer 30 oder 45 Minuten
- Behandlungseinheiten
- Therapiebericht ja/nein
- Hausbesuch ja/nein
- wöchentliche Therapiefrequenz
Wer trägt die Kosten?
Sie sind gesetzlich krankenversichert
Logopädische Therapien sind Teil der medizinischen Grundversorgung und werden von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Für Patienten ab dem 18. Lebensjahr wird aktuell eine Zuzahlung von 10 € pro Rezept, sowie 10% des Rezeptwertes, fällig. Kinder und Patienten mit Befreiungsausweis sind von der Zuzahlung befreit.
Sie sind privat krankenversichert
Als Privatpatient/in besteht eine Verpflichtung zur Begleichung der Rechnung unabhängig vom Zeitpunkt der Erstattung durch die Krankenversicherung.
Die für die logopädische Therapie entstehenden Kosten können die Erstattungssätze der privaten Krankenversicherung übersteigen. Je nach Vertrag mit der Versicherung muss möglicherweise ein Teil der Kosten selbst getragen werden. Private Krankenversicherungen versuchen immer wieder den Anschein zu erwecken, dass logopädische Gebührensätze oberhalb der Beihilfe nicht ortsüblich oder überhöht wären. Da für den Bereich der privat versicherten Patienten keine einheitlichen Tarifverträge existieren, orientiere ich mich an dem von unserem Berufsverband empfohlenen 1,8 bis 2,3-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassenvergütung. Daran können Sie erkennen, dass ich lediglich den 1,3-fachen Vergütungssatz berechne.
Für Privatpatienten/innen mit Beihilfe existiert das Verzeichnis der beihilfefähigen Höchstbeträge, die jedoch nur hinsichtlich des jeweiligen Erstattungsverhältnisses zwischen dem Beihilfeberechtigten und dessen Dienstherrn von Bedeutung sind. Der Umfang der Leistungen und auch die maximale Höhe der Erstattung werden sehr unregelmäßig auf Bundesebene und nachfolgend auf Länderebene angepasst. Die Bundesbeihilfe hat ihre beihilfefähigen Höchstsätze für Heilmittel zuletzt zum 01.01.2022 angepasst.
Beihilfeberichtigte Versicherte werden jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Anspruch darauf besteht, zum Beihilfehöchstsatz behandelt zu werden. Bereits 2004 wurde durch das Bundesministerium des Inneren festgestellt, dass die beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel nicht kostendeckend sind und von daher eine Eigenbeteiligung für den/die Versicherte/n zumutbar ist.